# EES, FES, QES: Die Unterschiede einfach erklärt

> Einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur: Was die drei eIDAS-Stufen unterscheidet und welche Sie wann brauchen, mit Beispielen.

Quelle: https://smartdocs.de/blog/ees-fes-qes-unterschiede/

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Wer sich zum ersten Mal mit elektronischen Signaturen beschäftigt, stolpert sofort über drei Abkürzungen: EES, FES und QES. Dahinter steckt kein Marketingsprech, sondern die eIDAS-Verordnung der EU, die drei Stufen der elektronischen Signatur definiert. Wer die Logik dahinter einmal verstanden hat, kann für jedes Dokument in Sekunden die richtige Stufe wählen.

## Das Grundprinzip: Sicherheit gegen Aufwand

Die drei Stufen unterscheiden sich in einer einzigen Frage: Wie sicher ist nachweisbar, dass genau diese Person unterschrieben hat? Je stärker der Identitätsnachweis, desto höher die Beweiskraft, und desto mehr Aufwand steckt im Prozess. Die Kunst liegt darin, nicht überall die schwerste Stufe zu verwenden, sondern die passende.

## EES: Die einfache elektronische Signatur

Die EES ist die Basisstufe. Bei SmartDocs erhält die unterzeichnende Person einen persönlichen Link per E-Mail, öffnet das Dokument im Browser und unterschreibt mit einem Klick oder per Fingerzeichnung. Es gibt keine gesonderte Identitätsprüfung.

**Rechtlich gilt:** Die EES ist als Beweismittel vor Gericht zulässig (Art. 25 eIDAS) und für alle formfreien Verträge wirksam. Da die meisten Verträge in Deutschland formfrei sind, deckt die EES den Großteil des Geschäftsalltags ab.

**Typische Dokumente:** Angebote, Auftragsbestätigungen, NDAs, interne Freigaben, Protokolle, Bestellungen.

**Die Grenze:** Bestreitet jemand später, selbst unterschrieben zu haben, hängt die Beweisführung an der Dokumentation des Prozesses, etwa am Audit-Trail mit E-Mail-Zustellung, Zeitstempeln und IP-Adressen.

## FES: Die fortgeschrittene elektronische Signatur

Die FES fügt der EES zwei Eigenschaften hinzu: Die Signatur ist eindeutig der unterzeichnenden Person zugeordnet, und nachträgliche Änderungen am Dokument sind erkennbar. Bei SmartDocs läuft das über einen Einmalcode per SMS: Unterschreiben kann nur, wer Zugriff auf die hinterlegte Mobilfunknummer hat.

**Rechtlich gilt:** Auch die FES erfüllt keine gesetzliche Schriftform, aber ihre Beweiskraft ist deutlich höher, weil die Zuordnung zur Person über einen zweiten Faktor abgesichert ist (Art. 26 eIDAS).

**Typische Dokumente:** Unbefristete Arbeitsverträge, Mietverträge, Versicherungsanträge, Rahmenverträge, alles mit längerer Laufzeit oder höherem Streitwert.

**Die Grenze:** Wo das Gesetz ausdrücklich Schriftform verlangt, hilft auch die FES nicht weiter. Dann braucht es die dritte Stufe.

## QES: Die qualifizierte elektronische Signatur

Die QES ist die Königsstufe: Sie ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt (Art. 25 Abs. 2 eIDAS) und erfüllt die elektronische Form nach § 126a BGB. Dafür ist eine echte Identitätsprüfung nötig: Die unterzeichnende Person weist ihre Identität einmalig gegenüber einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter nach, etwa per Video-Identifikation oder mit der eID-Funktion des Personalausweises.

**Rechtlich gilt:** Die QES ersetzt die gesetzliche Schriftform, wo das Gesetz die elektronische Form zulässt. Zusätzlich dreht § 371a ZPO die Beweislast: Die Echtheit der Signatur wird vermutet, das Gegenteil müsste die bestreitende Partei beweisen.

**Typische Dokumente:** Befristete Arbeitsverträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG), Verbraucherdarlehensverträge, Bürgschaften, Vollmachten mit Schriftformbezug, langlaufende Gewerbemietverträge (§ 550 BGB).

**Die Grenze:** Notariell zu beurkundende Geschäfte wie Immobilienkäufe oder Testamente bleiben der QES verschlossen, ebenso die wenigen Fälle, in denen das Gesetz die elektronische Form ausschließt, etwa die Kündigung von Arbeitsverhältnissen (§ 623 BGB).

## Die Entscheidungshilfe in drei Fragen

1. **Verlangt das Gesetz Schriftform für dieses Dokument?** Wenn ja: QES. Wenn unsicher: kurz prüfen oder eine Stufe höher wählen.
2. **Geht es um viel Geld, lange Laufzeiten oder potenziellen Streit?** Wenn ja: FES, der SMS-Code kostet die Unterzeichnenden nur Sekunden.
3. **Alles andere:** EES, und der Vertrag ist in Minuten geschlossen.

Eine tabellarische Gegenüberstellung aller Kriterien finden Sie auf unserer Seite [Signaturstufen im Vergleich](/signaturstufen/), die Details zur dritten Stufe auf der [QES-Seite](/qualifizierte-elektronische-signatur/).

## Ein häufiges Missverständnis zum Schluss

"Elektronische Signatur" bedeutet nicht das eingescannte Bild einer Unterschrift. Ein Scan ist beliebig kopierbar, schützt das Dokument nicht vor Veränderung und ordnet die Unterschrift niemandem nach. Die drei eIDAS-Stufen leisten genau das, was der Scan nicht kann: Integrität, Zuordnung und Beweisbarkeit. Wie das technisch funktioniert, zeigt unsere Seite zur [Rechtsgültigkeit](/rechtsgueltigkeit/).

## Fazit

EES für den Alltag, FES für das Wichtige, QES für die Schriftform: Mit dieser Faustregel treffen Sie in der Praxis fast immer die richtige Wahl. Bei SmartDocs wählen Sie die Stufe je Signaturprozess mit einem Klick, alle drei auf derselben Plattform, [ab 0 Euro](/preise/).
