# E-Signatur für Immobilienmakler

> Maklerverträge wahren per Signatur-Link die Textform nach § 656a BGB, Besichtigungsbestätigungen und Übergabeprotokolle entstehen im Kiosk-Modus am Objekt.

Quelle: https://smartdocs.de/branchen/immobilienmakler/

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SmartDocs digitalisiert die Unterschriften im Maklergeschäft: Der Maklervertrag geht als Signatur-Link aufs Handy des Eigentümers und wahrt die Textform nach § 656a BGB, Besichtigungsbestätigungen und Übergabeprotokolle werden im [Kiosk-Modus](/vor-ort-signatur/) auf dem Tablet direkt am Objekt unterschrieben.

## Typische Dokumente und Signaturstufen

- Maklervertrag und Alleinauftrag (Kauf): FES empfohlen. Wahrt die Textform nach § 656a BGB; ohne Textform ist der Vertrag nichtig und der Provisionsanspruch entfällt.
- Widerrufsbelehrung: EES. Bei Verträgen per E-Mail oder Telefon Pflicht; der Audit-Trail belegt Zugang und Zeitpunkt. Ohne Belehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage.
- Besichtigungsbestätigung: EES vor Ort im Kiosk-Modus, als dokumentierter Nachweis der Maklerleistung.
- Übergabeprotokoll nach dem Notartermin: EES vor Ort, direkt an der Immobilie mit Zählerständen und Schlüsselliste.

Der Immobilienkaufvertrag selbst bleibt beim Notar (notarielle Beurkundung nach § 311b BGB). Bei der Vermittlung von Mietwohnungen verlangt § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz ebenfalls die Textform.

## Ablauf einer Vermarktung

1. Alleinauftrag im Erstgespräch: Signatur-Link aufs Handy des Eigentümers, Textform und Widerrufsbelehrung dokumentiert.
2. Besichtigungen im Kiosk-Modus auf dem Tablet bestätigen, der Nachweis der Maklerleistung entsteht am Objekt.
3. Übergabeprotokoll nach dem Notartermin an der Immobilie, das versiegelte PDF landet in der Akte.

## Passende Funktionen

Kiosk-Modus für Besichtigungen und Übergaben (auch ohne E-Mail-Adresse des Interessenten), dokumentierte Identitätsprüfung im Audit-Trail (Immobilienmakler sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz), automatische Erinnerungen an säumige Unterzeichner und Vorlagen für Maklervertrag, Widerrufsbelehrung und Protokolle.
