Digitale Unterschrift: rechtssicher erstellen und einsetzen
Was ist eine digitale Unterschrift, wie erstellen Sie sie und ist sie rechtsgültig? Funktionsweise, eIDAS-Stufen, Sicherheit und Praxis erklärt.
Von SmartDocs Redaktion
Die digitale Unterschrift hat den Drucker als letzten Schritt vieler Geschäftsprozesse abgelöst. Ein Vertrag wird nicht mehr ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und zurückgemailt, sondern direkt am Bildschirm geschlossen, in Minuten statt Tagen. Was sich hinter dem Begriff genau verbirgt, wie eine digitale Unterschrift funktioniert und worauf es bei der Rechtssicherheit ankommt, fasst dieser Leitfaden zusammen.
Was ist eine digitale Unterschrift?
Im Alltag meint die digitale Unterschrift jede Form, ein Dokument am Computer, Tablet oder Smartphone verbindlich zu unterzeichnen, ohne Papier. Juristisch präzise ist der Oberbegriff die elektronische Signatur, die die europäische eIDAS-Verordnung regelt. Beide Begriffe werden im Sprachgebrauch synonym verwendet, gemeint ist dasselbe: eine Unterschrift, die digital entsteht und rechtlich Bestand hat.
Entscheidend ist, was eine seriöse digitale Unterschrift von einem bloßen Bild einer Unterschrift unterscheidet. Sie dokumentiert nachvollziehbar, wer wann unterschrieben hat, und sie schützt das Dokument vor unbemerkten Änderungen. Genau das macht sie als Nachweis brauchbar.
Digitale Unterschrift, elektronische Signatur und der eingescannte Scan
Drei Begriffe sorgen regelmäßig für Verwirrung:
- Digitale Unterschrift: die umgangssprachliche Bezeichnung für das elektronische Unterzeichnen eines Dokuments.
- Elektronische Signatur: der rechtliche Fachbegriff aus der eIDAS-Verordnung mit drei definierten Stufen.
- Eingescannte Unterschrift: lediglich das Foto einer handschriftlichen Unterschrift, eingefügt in eine Datei.
Der Scan ist die schwächste Variante. Er lässt sich beliebig kopieren, ordnet die Unterschrift keiner geprüften Person zu und schützt das Dokument nicht vor nachträglicher Veränderung. Eine echte elektronische Signatur leistet all das, was der Scan nicht kann: Zuordnung, Integrität und Beweisbarkeit.
Wie funktioniert eine digitale Unterschrift?
Bei einer Signaturplattform wie SmartDocs läuft der Vorgang in wenigen Schritten ab. Sie laden ein Dokument hoch, platzieren die Signaturfelder und versenden einen persönlichen Signatur-Link per E-Mail. Die Gegenseite öffnet den Link im Browser, liest das Dokument und unterschreibt, ohne Konto und ohne App, am Computer oder am Smartphone.
Im Hintergrund passiert das Eigentliche. Die Plattform protokolliert jeden Schritt: wann das Dokument versendet, geöffnet und signiert wurde, von welcher IP-Adresse und mit welchem Gerät. Diese Ereignisse werden kryptografisch verkettet, sodass eine spätere Manipulation sichtbar würde. Am Ende fasst ein Abschlusszertifikat alle Beweisdaten in einer PDF-Datei zusammen.
Ist die digitale Unterschrift rechtsgültig?
Ja. In Deutschland und der gesamten EU haben elektronische Signaturen seit der eIDAS-Verordnung (EU 910/2014) einen klaren Rechtsrahmen. Nach Art. 25 darf einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist.
Dazu kommt: Die meisten Verträge in Deutschland sind formfrei und damit auch mündlich oder per Handschlag gültig. Für sie genügt bereits die einfache elektronische Signatur. Nur wo das Gesetz ausdrücklich Schriftform verlangt, braucht es die höchste Stufe. Welche Gesetze hier greifen und was im Streitfall zählt, vertieft unser Beitrag zur Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen.
Die drei Stufen: EES, FES und QES
Die eIDAS-Verordnung kennt drei Stufen, die sich im Grad des Identitätsnachweises unterscheiden:
- EES, die einfache elektronische Signatur, für formfreie Verträge des Tagesgeschäfts.
- FES, die fortgeschrittene elektronische Signatur, mit eindeutiger Zuordnung über einen zweiten Faktor wie einen SMS-Code.
- QES, die qualifizierte elektronische Signatur, die der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist und die gesetzliche Schriftform nach Paragraf 126a BGB erfüllt.
Welche Stufe wann die richtige ist, erklärt unser Beitrag EES, FES, QES: Die Unterschiede einfach erklärt, eine tabellarische Gegenüberstellung finden Sie auf der Seite Signaturstufen.
In vier Schritten zur digitalen Unterschrift
- Dokument vorbereiten. Laden Sie das PDF hoch oder öffnen Sie eine gespeicherte Vorlage.
- Felder platzieren und Unterzeichnende festlegen. Setzen Sie Signatur- und Textfelder per Drag-and-drop und bestimmen Sie, wer in welcher Reihenfolge unterschreibt.
- Signaturstufe wählen und versenden. Entscheiden Sie je Prozess zwischen EES, FES und QES und verschicken Sie den Signatur-Link.
- Abschluss erhalten. Sobald alle unterschrieben haben, bekommen die Beteiligten das fertige Dokument samt Audit-Trail und Abschlusszertifikat.
Sicherheit und Datenschutz
Verträge gehören zu den vertraulichsten Dokumenten eines Unternehmens. Bei SmartDocs werden sie ausschließlich in deutschen Rechenzentren in Nürnberg und Falkenstein verarbeitet, verschlüsselt beim Transport und bei der Speicherung. Es gibt keinen Drittlandtransfer, womit ein wesentlicher Teil jeder DSGVO-Prüfung von vornherein entfällt. Die kryptografische Hash-Kette des Audit-Trails sorgt dafür, dass jede nachträgliche Änderung auffällt. Mehr dazu auf der Seite Sicherheit.
Wofür sich die digitale Unterschrift eignet
Vom Angebot über die Auftragsbestätigung bis zum Arbeitsvertrag deckt die digitale Unterschrift fast den gesamten Geschäftsalltag ab. Praktische Beispiele behandeln wir in eigenen Beiträgen, etwa zum Arbeitsvertrag, zum Mietvertrag und zum PDF unterschreiben.
Es gibt Grenzen. Notariell zu beurkundende Geschäfte wie Immobilienkäufe oder Testamente lassen sich nicht digital unterzeichnen, ebenso wenige gesetzlich ausgenommene Fälle wie die Kündigung von Arbeitsverhältnissen nach Paragraf 623 BGB. Für alles andere ist die digitale Unterschrift der schnellere und besser dokumentierte Weg.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Software, um digital zu unterschreiben? Als unterzeichnende Person nicht. Sie öffnen den Signatur-Link im Browser und unterschreiben dort, ohne Konto und ohne Installation.
Ist eine eingescannte Unterschrift rechtlich gleichwertig? Nein. Ein Scan ist nur ein Bild und im Streitfall schwach. Eine elektronische Signatur dokumentiert den Vorgang und schützt das Dokument vor Veränderung.
Welche Stufe brauche ich für meinen Vertrag? Für formfreie Verträge genügt die EES. Bei hohem Streitwert empfiehlt sich die FES, bei gesetzlicher Schriftform ist die QES nötig.
Fazit
Die digitale Unterschrift ist rechtssicher, in Minuten erledigt und besser dokumentiert als jeder ausgedruckte und wieder eingescannte Vertrag. Bei SmartDocs nutzen Sie alle drei Signaturstufen auf einer Plattform, gehostet in Deutschland und ab 0 Euro.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.