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Fortgeschrittene elektronische Signatur

Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Die FES ordnet eine Unterschrift eindeutig einer Person zu und macht spätere Änderungen am Dokument erkennbar. Bei SmartDocs genügt dafür ein sechsstelliger Code per SMS: ohne App, ohne Konto, in wenigen Sekunden.

Das Wichtigste in Kürze

Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist die mittlere der drei Stufen der eIDAS-Verordnung. Sie ist eindeutig einer Person zugeordnet, ermöglicht deren Identifizierung, entsteht unter ihrer alleinigen Kontrolle und macht nachträgliche Änderungen erkennbar. Sie eignet sich für alle formfreien Verträge mit erhöhtem Beweisinteresse.

Rechtsgrundlage
Art. 26 der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014
Zuordnung
Persönlicher Signatur-Link plus Einmalcode per SMS
Schriftform
Wahrt die FES nicht, dafür gibt es die QES
Bei SmartDocs
Ab Pro, 15 SMS pro Platz und Monat inklusive

Was ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur?

Die eIDAS-Verordnung der EU unterscheidet drei Stufen der elektronischen Signatur. Die einfache Signatur (EES) dokumentiert, dass unterschrieben wurde. Die fortgeschrittene Signatur (FES) belegt zusätzlich, wer unterschrieben hat: Sie ist fest an eine Person gebunden und an das Dokument, so wie es unterschrieben wurde.

Die qualifizierte Signatur (QES) geht noch einen Schritt weiter und ersetzt die gesetzliche Schriftform. Dafür braucht es eine Identitätsprüfung bei einem Vertrauensdiensteanbieter. Die FES kommt ohne diesen Aufwand aus und ist deshalb die Stufe, die im Geschäftsalltag am häufigsten den Unterschied macht.

Einfache Signatur

Signatur-Link per E-Mail

Fortgeschrittene Signatur

Signatur-Link plus SMS-Code

Qualifizierte Signatur

Geprüfte Identität und qualifiziertes Zertifikat

Von links nach rechts steigen Beweiswert und Aufwand. Die FES liegt genau dazwischen.

Art. 26 eIDAS

Die vier Anforderungen an eine FES

Was eine Signatur zur fortgeschrittenen macht, steht in Art. 26 der eIDAS-Verordnung. Die Buchstaben zeigen, wo jede Anforderung in einem SmartDocs-Vorgang sichtbar wird.

Buchstabe a: Eindeutig zugeordnet

„Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.“

Jede unterzeichnende Person erhält ihren eigenen Signatur-Link. Die Unterschrift gehört zu genau diesem Link und genau dieser Person.

Buchstabe b: Identifizierung möglich

„Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.“

Name, E-Mail-Adresse und Mobilnummer werden mit der Unterschrift festgehalten und stehen im Abschlusszertifikat, die Nummer gekürzt auf die letzten Ziffern.

Buchstabe c: Unter alleiniger Kontrolle

„Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.“

Abgeschlossen wird erst mit dem sechsstelligen Code, den nur das Mobiltelefon der unterzeichnenden Person erhält. Er gilt 10 Minuten, ein neuer Code macht den alten ungültig.

Buchstabe d: Änderungen erkennbar

„Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.“

Der SHA-256-Hash des fertigen Dokuments steht im Abschlusszertifikat, jedes Ereignis hängt in der Hash-Kette des Audit-Trails. Ändert sich ein Byte, passt der Hash nicht mehr.

Beweiskraft

Was die FES vor Gericht zählt

Keiner elektronischen Signatur darf die Zulässigkeit als Beweismittel abgesprochen werden, nur weil sie elektronisch ist (Art. 25 Abs. 1 eIDAS). Eine gesetzliche Vermutung der Echtheit gibt es allerdings nur für die QES (§ 371a ZPO). Bei der FES würdigt das Gericht die Beweise frei (§ 286 ZPO).

Genau dort spielt die FES ihre Stärke aus. Bestreitet jemand die Unterschrift, liegt mehr vor als eine E-Mail-Adresse: Der bestätigte SMS-Code zeigt, dass das Mobiltelefon der unterzeichnenden Person beteiligt war, mit Zeitstempel im Audit-Trail.

Was Sie im Streitfall vorlegen

  • Das Abschlusszertifikat mit allen Unterzeichnenden, ihrer Signaturstufe und dem Dokument-Hash
  • Den Audit-Trail mit Versand, Öffnen, SMS-Code-Bestätigung und Unterschrift, jeweils mit Zeitstempel und IP-Adresse
  • Das signierte Dokument, dessen Hash zum Zertifikat passt
Audit-Verlauf in SmartDocs: Erstellt, Versendet, Geöffnet, SMS-Code bestätigt und Signiert mit Zeitstempeln und dem Hash der Audit-Kette

Einsatz

Für welche Dokumente sich die FES lohnt

Die FES ist die richtige Wahl, wenn ein Vertrag formfrei ist, aber viel Geld, eine lange Laufzeit oder ein möglicher Streit im Spiel ist.

Typische Dokumente für die fortgeschrittene elektronische Signatur
Dokument Warum die FES Mehr dazu
Unbefristeter Arbeitsvertrag Formfrei, aber mit hohem Beweisinteresse über viele Jahre. Ratgeber Arbeitsvertrag
Wohnraummietvertrag Unbefristet formfrei. Die FES belegt, wer den Vertrag eingegangen ist. Ratgeber Mietvertrag
Maklervertrag Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern genügt die Textform (§ 656a BGB). Die FES sichert den Provisionsanspruch zusätzlich ab. Für Immobilienmakler
Fahrzeug-Kaufvertrag Hohe Summen und Gewährleistungsfragen: Die eindeutige Zuordnung zahlt sich aus. Für Autohäuser
Wartungs- und Rahmenvertrag Laufende Verpflichtungen über Jahre, oft mit automatischer Verlängerung. Für das Handwerk
Bankett- und Tagungsvertrag Große Summen und Stornostaffeln, bei denen es auf den Nachweis ankommt. Für die Hotellerie
Nachtrag mit Schriftformklausel Für eine vertraglich vereinbarte Schriftform genügt im Zweifel die elektronische Übermittlung (§ 127 Abs. 2 BGB). Zur Rechtsgültigkeit

Grenzen

Wo die FES nicht reicht

Für die meisten Verträge ist die FES mehr als genug. Zwei Fälle sollten Sie kennen, bevor Sie einen Vorgang starten.

Gesetzliche Schriftform: QES nötig

Verlangt das Gesetz Schriftform, wahrt elektronisch nur die qualifizierte Signatur die Form (§ 126a BGB). Die wichtigsten Fälle:

  • Befristete Arbeitsverträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG)
  • Verbraucherdarlehensverträge (§ 492 BGB)
  • Arbeitnehmerüberlassungsverträge (§ 12 AÜG)
  • Vollmachten, wenn das Grundgeschäft Schriftform verlangt
Alles zur qualifizierten Signatur

Notar oder Papier: gar nicht elektronisch

Einige Dokumente verlangen die notarielle Beurkundung oder schließen die elektronische Form ausdrücklich aus. Hier hilft keine Signaturstufe.

  • Immobilienkaufverträge (notarielle Beurkundung, § 311b BGB)
  • Testamente und Erbverträge
  • Eheverträge
  • GmbH-Gründungen und Anteilsübertragungen
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen und Aufhebungsverträge (§ 623 BGB, Schriftform ohne elektronische Form)

Vergleich

FES, EES und QES im direkten Vergleich

Identifizierung, Beweiskraft und Schriftform: die drei Stufen nebeneinander.

Vergleich der drei Signaturstufen EES, FES und QES
EES Einfache elektronische Signatur FES Fortgeschrittene elektronische Signatur QES Qualifizierte elektronische Signatur
Identifizierung Keine gesonderte Identitätsprüfung erforderlich Zuordnung über die Mobilfunknummer der unterzeichnenden Person Identitätsprüfung über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter
Authentifizierung Persönlicher Signatur-Link per E-Mail Einmalcode per SMS (OTP) zusätzlich zum Signatur-Link Qualifiziertes Zertifikat, ausgestellt auf die geprüfte Identität
Beweiskraft Als Beweismittel vor Gericht zulässig (Art. 25 eIDAS) Hohe Beweiskraft durch eindeutige Zuordnung (Art. 26 eIDAS) Erfüllt die elektronische Form (§ 126a BGB), Beweislastumkehr zugunsten der Echtheit
Typische Dokumente
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
  • Bestellungen und Auftragsbestätigungen
  • Interne Freigaben und Protokolle
  • Unbefristete Arbeitsverträge
  • Mietverträge (formfrei)
  • Versicherungsanträge
  • Rahmen- und Dienstleistungsverträge
  • Befristete Arbeitsverträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG)
  • Verbraucherdarlehensverträge
  • Vollmachten und Bürgschaften
  • Dokumente mit gesetzlicher Schriftform
Verfügbar Ab Free Ab Pro Auf Anfrage
Gesetzliche Schriftform (§ 126a BGB) Nein Nein Ja, erfüllt

Ausführlich mit Beispielen auf der Seite Signaturstufen im Vergleich.

Ablauf

So unterschreiben Sie mit FES in SmartDocs

Für Sie ist es eine Einstellung beim Anlegen des Vorgangs. Für Ihr Gegenüber ist es ein Code, der wenige Sekunden kostet.

  1. 1

    Vorgang mit FES anlegen

    Dokument hochladen oder Vorlage wählen, die Stufe FES einstellen und die Mobilnummer der unterzeichnenden Person erfassen.

  2. 2

    Link per E-Mail

    Die Person öffnet das Dokument im Browser, ohne App und ohne Konto, und setzt ihre Unterschrift.

  3. 3

    Mit dem SMS-Code abschließen

    SmartDocs schickt einen sechsstelligen Code an die erfasste Nummer. Mit der Eingabe ist die Signatur abgeschlossen und im Audit-Trail vermerkt.

SMS-Code-Bestätigung in SmartDocs: das Fenster mit sechs Ziffernfeldern über dem Vertrag, rechts der Fortschritt von „Dokument geprüft“ bis „Abgeschlossen“, daneben das Smartphone mit der eingegangenen SMS und dem Hinweis, dass der Code 10 Minuten gültig ist

Kosten

Was kostet eine fortgeschrittene elektronische Signatur?

Keine Preise auf Anfrage, keine Pakete: Die FES ist ab dem Pro-Tarif enthalten, SMS sind je Platz inklusive.

Pro

25 Euro

pro Platz und Monat

15 SMS pro Platz und Monat inklusive

Enterprise

40 Euro

pro Platz und Monat

30 SMS pro Platz und Monat inklusive

Jede SMS über das Kontingent hinaus kostet 0,15 Euro. Pro Unterschrift mit FES geht in der Regel eine SMS raus, fordert jemand einen neuen Code an, zählt auch dieser. Im Free-Tarif ist die FES nicht enthalten. Alle Preise zzgl. MwSt., monatlich kündbar.

Rechenbeispiel

Ein Team mit 3 Plätzen im Pro-Tarif lässt in einem Monat 60 Verträge mit FES unterschreiben, je eine unterzeichnende Person.

Pro, 3 Plätze
75,00 Euro
Inklusive SMS
45 SMS
Versendete SMS
60 SMS
15 zusätzliche SMS zu je 0,15 Euro
2,25 Euro
Summe im Monat
77,25 Euro

zzgl. MwSt.

Entscheidungshilfe

Welche Stufe braucht Ihr Dokument?

Zwei Fragen genügen für eine erste Einschätzung.

1. Welche Form schreibt das Gesetz für das Dokument vor?
Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Dokument. Die Empfehlung erscheint hier, sobald die Antwort eindeutig ist.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel wählen Sie die höhere Stufe.

FAQ

Fragen zur fortgeschrittenen Signatur

Ja. Die FES ist in Art. 26 der eIDAS-Verordnung definiert, die in der gesamten EU unmittelbar gilt. Formfreie Verträge, und das ist die große Mehrheit im Geschäftsalltag, schließen Sie mit ihr wirksam ab. Vor Gericht ist sie als Beweismittel zulässig (Art. 25 Abs. 1 eIDAS).

Die FES ab dem Pro-Tarif

Starten Sie kostenlos und wechseln Sie zu Pro, sobald Sie die FES brauchen: 25 Euro pro Platz und Monat, 15 SMS pro Platz inklusive, monatlich kündbar.

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