Buchstabe a: Eindeutig zugeordnet
„Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.“
Jede unterzeichnende Person erhält ihren eigenen Signatur-Link. Die Unterschrift gehört zu genau diesem Link und genau dieser Person.
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Die FES ordnet eine Unterschrift eindeutig einer Person zu und macht spätere Änderungen am Dokument erkennbar. Bei SmartDocs genügt dafür ein sechsstelliger Code per SMS: ohne App, ohne Konto, in wenigen Sekunden.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist die mittlere der drei Stufen der eIDAS-Verordnung. Sie ist eindeutig einer Person zugeordnet, ermöglicht deren Identifizierung, entsteht unter ihrer alleinigen Kontrolle und macht nachträgliche Änderungen erkennbar. Sie eignet sich für alle formfreien Verträge mit erhöhtem Beweisinteresse.
Die eIDAS-Verordnung der EU unterscheidet drei Stufen der elektronischen Signatur. Die einfache Signatur (EES) dokumentiert, dass unterschrieben wurde. Die fortgeschrittene Signatur (FES) belegt zusätzlich, wer unterschrieben hat: Sie ist fest an eine Person gebunden und an das Dokument, so wie es unterschrieben wurde.
Die qualifizierte Signatur (QES) geht noch einen Schritt weiter und ersetzt die gesetzliche Schriftform. Dafür braucht es eine Identitätsprüfung bei einem Vertrauensdiensteanbieter. Die FES kommt ohne diesen Aufwand aus und ist deshalb die Stufe, die im Geschäftsalltag am häufigsten den Unterschied macht.
Einfache Signatur
Signatur-Link per E-Mail
Fortgeschrittene Signatur
Signatur-Link plus SMS-Code
Qualifizierte Signatur
Geprüfte Identität und qualifiziertes Zertifikat
Art. 26 eIDAS
Was eine Signatur zur fortgeschrittenen macht, steht in Art. 26 der eIDAS-Verordnung. Die Buchstaben zeigen, wo jede Anforderung in einem SmartDocs-Vorgang sichtbar wird.
„Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.“
Jede unterzeichnende Person erhält ihren eigenen Signatur-Link. Die Unterschrift gehört zu genau diesem Link und genau dieser Person.
„Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.“
Name, E-Mail-Adresse und Mobilnummer werden mit der Unterschrift festgehalten und stehen im Abschlusszertifikat, die Nummer gekürzt auf die letzten Ziffern.
Arbeitsvertrag
Seite 3 von 3
Mara Schulz
aUnterzeichnet von Mara Schulz
m.schulz@example.com, +49 ••• •••• 4711
bDokument-SHA-256: 9f2c81d05b7e…a3c7e41a
d„Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.“
Abgeschlossen wird erst mit dem sechsstelligen Code, den nur das Mobiltelefon der unterzeichnenden Person erhält. Er gilt 10 Minuten, ein neuer Code macht den alten ungültig.
„Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.“
Der SHA-256-Hash des fertigen Dokuments steht im Abschlusszertifikat, jedes Ereignis hängt in der Hash-Kette des Audit-Trails. Ändert sich ein Byte, passt der Hash nicht mehr.
Beweiskraft
Keiner elektronischen Signatur darf die Zulässigkeit als Beweismittel abgesprochen werden, nur weil sie elektronisch ist (Art. 25 Abs. 1 eIDAS). Eine gesetzliche Vermutung der Echtheit gibt es allerdings nur für die QES (§ 371a ZPO). Bei der FES würdigt das Gericht die Beweise frei (§ 286 ZPO).
Genau dort spielt die FES ihre Stärke aus. Bestreitet jemand die Unterschrift, liegt mehr vor als eine E-Mail-Adresse: Der bestätigte SMS-Code zeigt, dass das Mobiltelefon der unterzeichnenden Person beteiligt war, mit Zeitstempel im Audit-Trail.
Einsatz
Die FES ist die richtige Wahl, wenn ein Vertrag formfrei ist, aber viel Geld, eine lange Laufzeit oder ein möglicher Streit im Spiel ist.
| Dokument | Warum die FES | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Unbefristeter Arbeitsvertrag | Formfrei, aber mit hohem Beweisinteresse über viele Jahre. | Ratgeber Arbeitsvertrag |
| Wohnraummietvertrag | Unbefristet formfrei. Die FES belegt, wer den Vertrag eingegangen ist. | Ratgeber Mietvertrag |
| Maklervertrag | Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern genügt die Textform (§ 656a BGB). Die FES sichert den Provisionsanspruch zusätzlich ab. | Für Immobilienmakler |
| Fahrzeug-Kaufvertrag | Hohe Summen und Gewährleistungsfragen: Die eindeutige Zuordnung zahlt sich aus. | Für Autohäuser |
| Wartungs- und Rahmenvertrag | Laufende Verpflichtungen über Jahre, oft mit automatischer Verlängerung. | Für das Handwerk |
| Bankett- und Tagungsvertrag | Große Summen und Stornostaffeln, bei denen es auf den Nachweis ankommt. | Für die Hotellerie |
| Nachtrag mit Schriftformklausel | Für eine vertraglich vereinbarte Schriftform genügt im Zweifel die elektronische Übermittlung (§ 127 Abs. 2 BGB). | Zur Rechtsgültigkeit |
Grenzen
Für die meisten Verträge ist die FES mehr als genug. Zwei Fälle sollten Sie kennen, bevor Sie einen Vorgang starten.
Verlangt das Gesetz Schriftform, wahrt elektronisch nur die qualifizierte Signatur die Form (§ 126a BGB). Die wichtigsten Fälle:
Einige Dokumente verlangen die notarielle Beurkundung oder schließen die elektronische Form ausdrücklich aus. Hier hilft keine Signaturstufe.
Vergleich
Identifizierung, Beweiskraft und Schriftform: die drei Stufen nebeneinander.
| EES Einfache elektronische Signatur | FES Fortgeschrittene elektronische Signatur | QES Qualifizierte elektronische Signatur | |
|---|---|---|---|
| Identifizierung | Keine gesonderte Identitätsprüfung erforderlich | Zuordnung über die Mobilfunknummer der unterzeichnenden Person | Identitätsprüfung über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter |
| Authentifizierung | Persönlicher Signatur-Link per E-Mail | Einmalcode per SMS (OTP) zusätzlich zum Signatur-Link | Qualifiziertes Zertifikat, ausgestellt auf die geprüfte Identität |
| Beweiskraft | Als Beweismittel vor Gericht zulässig (Art. 25 eIDAS) | Hohe Beweiskraft durch eindeutige Zuordnung (Art. 26 eIDAS) | Erfüllt die elektronische Form (§ 126a BGB), Beweislastumkehr zugunsten der Echtheit |
| Typische Dokumente |
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| Verfügbar | Ab Free | Ab Pro | Auf Anfrage |
| Gesetzliche Schriftform (§ 126a BGB) | Nein | Nein | Ja, erfüllt |
Ausführlich mit Beispielen auf der Seite Signaturstufen im Vergleich.
Ablauf
Für Sie ist es eine Einstellung beim Anlegen des Vorgangs. Für Ihr Gegenüber ist es ein Code, der wenige Sekunden kostet.
Dokument hochladen oder Vorlage wählen, die Stufe FES einstellen und die Mobilnummer der unterzeichnenden Person erfassen.
Die Person öffnet das Dokument im Browser, ohne App und ohne Konto, und setzt ihre Unterschrift.
SmartDocs schickt einen sechsstelligen Code an die erfasste Nummer. Mit der Eingabe ist die Signatur abgeschlossen und im Audit-Trail vermerkt.
Kosten
Keine Preise auf Anfrage, keine Pakete: Die FES ist ab dem Pro-Tarif enthalten, SMS sind je Platz inklusive.
Pro
25 Euro
pro Platz und Monat
15 SMS pro Platz und Monat inklusive
Enterprise
40 Euro
pro Platz und Monat
30 SMS pro Platz und Monat inklusive
Jede SMS über das Kontingent hinaus kostet 0,15 Euro. Pro Unterschrift mit FES geht in der Regel eine SMS raus, fordert jemand einen neuen Code an, zählt auch dieser. Im Free-Tarif ist die FES nicht enthalten. Alle Preise zzgl. MwSt., monatlich kündbar.
Ein Team mit 3 Plätzen im Pro-Tarif lässt in einem Monat 60 Verträge mit FES unterschreiben, je eine unterzeichnende Person.
zzgl. MwSt.
Entscheidungshilfe
Zwei Fragen genügen für eine erste Einschätzung.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel wählen Sie die höhere Stufe.
FAQ
Starten Sie kostenlos und wechseln Sie zu Pro, sobald Sie die FES brauchen: 25 Euro pro Platz und Monat, 15 SMS pro Platz inklusive, monatlich kündbar.